Spezialgebiete
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Vertragsrecht, Grundbuch, Treuhandschaft
Der An- und Verkauf von Liegenschaften ist ein seit jeher bedeutsamer Teil des Wirtschaftslebens. Rechtssicherheit bei der Ausarbeitung von Verträgen und der grundbücherlichen Eintragung sind deshalb seit jeher von größter Bedeutung.
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Erbrecht, Testament, Schenkung
*Willst Du froh und ruhig sterben, lass Dein Gut den Rechten erben*, hieß es schon bei den alten Germanen. Gerade ältere Menschen machen sich viele Gedanken darüber, wie sie ihr Erbe rechtlich korrekt und gerecht regeln können. Eine rechtlich fundierte Beratung, die auch auf menschliche Anliegen Rücksicht nimmt, ist in diesem Bereich von besonderer Bedeutung.
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Verkehrsrecht, Schadenersatz
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Familienrecht, Ehescheidung
In diesem Bereich haben sich vor allem durch das Kindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2013 wesentliche Neuerungen ergeben. Ziel des Gesetzgebers ist es, auch nach der Scheidung die gemeinsame Verantwortung der Eltern in der Erziehung der gemeinsamen Kinder zu betonen. Bestärkt werden sollen auch die Rechte der Partner in sogenannten "Patchwork"-Familien.
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Strafrecht, Finanzstrafrecht
Das Strafrecht sanktioniert Handlungsweisen von besonderem Unrechtsgehalt mit staatlicher Strafe. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Gewaltmonopol des Staates. In der Verteidigungsstrategie ist stets zu unterscheiden, ob der Beschuldigte geständig oder nicht geständig ist. Wer einräumt, eine Straftat begangen zu haben, sollte nach Möglichkeit den entstandenen Schaden gutmachen und ein vollständiges Geständnis ablegen. Dies kann ihm zu einem milden Urteil verhelfen. Bestreitet der Beschuldigte hingegen die Tat, so ist es Aufgabe des Strafverteidigers, alles an Beweismitteln zu sammeln, welche geeignet sind, die Unschuld des Mandanten darzulegen.
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Mietrecht
Das Mietrecht gehört zu jenen Rechtsbereichen, wo die Vertragsparteien häufig wirtschaftlich unterschiedlich stark sind. Das MRG ist somit vom Gedanken getragen, den Mieter vor zu unvorteilhaften Verträgen zu schützen. Es enthält deshalb eine Reihe von Bestimmungen zwingenden Rechts, die eben auch durch Vertrag nicht abgeändert werden dürfen.
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